Deutschland
Arbeitssicherheit
Nutzung auf eigenes Risiko. Bildungs- und Forschungszweck, ersetzt keinen Arzt. Prüfen Sie Nummern und Regeln des Landes, in dem Sie sind. Sie ändern sich. Bevor Sie sich in der Praxis auf diese Karten verlassen, besprechen Sie sie mit medizinischem Fachpersonal oder einer Fachkraft für Brandschutz. Haftungsausschluss
Tun Sie das sofort
Stoppen Sie die Arbeit, sichern Sie den Bereich und melden Sie es. Eine gefährliche Arbeit wird nie dadurch sicher, dass man sie zu Ende bringt.
In der ganzen Europäischen Union muss der Arbeitgeber Risiken beurteilen, danach handeln und es belegen. Die Richtlinie 89/391/EWG gibt jedem Beschäftigten das Recht, den Arbeitsplatz bei ernster und unmittelbarer Gefahr ohne Nachteil zu verlassen, in Deutschland umgesetzt im Arbeitsschutzgesetz.
Schritt für Schritt
- Lesen Sie die Gefährdungsbeurteilung für Ihre Tätigkeit. Wenn Sie sie nicht finden, verlangen Sie sie. Sie muss existieren und zugänglich sein.
- Wissen Sie, wer die Ersthelfer und Brandschutzhelfer sind und wo Verbandkasten und Defibrillator hängen.
- Benutzen Sie die gestellte Schutzausrüstung und melden Sie, wenn sie beschädigt ist, fehlt oder die falsche Größe hat.
- Melden Sie Beinaheunfälle schriftlich. Ein Beinaheunfall ist eine kostenlose Lektion, die sonst ein schwerer Unfall erteilt.
- Ist die Gefahr ernst und unmittelbar, stoppen Sie die Arbeit, warnen Sie Kollegen und informieren Sie den Vorgesetzten.
- Nach jedem Unfall: Stelle sichern, Erste Hilfe leisten und aufschreiben, was passiert ist, bevor sich Erinnerungen ändern. Meldepflichtige Unfälle gehen an die Berufsgenossenschaft.
- Nehmen Sie an den Unterweisungen teil, die der Arbeitgeber in der Arbeitszeit und kostenlos anbieten muss.
Das nie tun
- Überbrücken Sie keine Schutzeinrichtung, Verriegelung oder keinen Alarm, weil sie die Arbeit verlangsamen.
- Arbeiten Sie nicht in der Höhe, in engen Räumen oder an Anlagen unter Spannung ohne die nötige Befähigung und Freigabe.
- Unterschreiben Sie keinen Unterweisungsnachweis für eine Unterweisung, die nie stattfand.
Rufen Sie den Notruf, wenn
- Jeder Unfall mit Verletzung, Bewusstlosigkeit, Verbrennung oder starker Blutung.
- Ein Chemieaustritt, ein Brand, ein Einsturz oder ein Absturz aus der Höhe.
- Jeder, der in einer Maschine oder in einem engen Raum eingeklemmt ist.
Häufige Fragen
Darf ich gefährliche Arbeit verweigern?
In der EU ja. Nach der Richtlinie 89/391/EWG und dem deutschen Arbeitsschutzgesetz darf ein Beschäftigter, der sich bei ernster und unmittelbarer Gefahr entfernt, dadurch keinen Nachteil erleiden. Die Details regelt das nationale Recht.
Wer muss Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen?
Der Arbeitgeber, angemessen zu Größe und Gefahren des Betriebs, mit ausgebildeten Ersthelfern nach DGUV Vorschrift 1, Material und einer Möglichkeit, den Rettungsdienst zu rufen.
Weitere Karten
Quellen und Normen
Nutzung auf eigenes Risiko. Bildungs- und Forschungszweck, ersetzt keinen Arzt. Prüfen Sie Nummern und Regeln des Landes, in dem Sie sind. Sie ändern sich. Bevor Sie sich in der Praxis auf diese Karten verlassen, besprechen Sie sie mit medizinischem Fachpersonal oder einer Fachkraft für Brandschutz.